Anforderungen
an Verfasser
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Laut MEDDEV 2.7.1 soll die Klinische Bewertung deshalb von einer fachlich kompetenten und qualifizierten Stelle durchgeführt werden, deren Urteil auf dem aktuellen Wissensstand basiert und bei der Objektivität durch Unabhängigkeit vom Auftraggeber gewährleistet ist.
Die Klinische Bewertung kann laut MEDDEV 2.7.1 auf dem Literaturweg durchgeführt werden oder über die Analyse klinischer Studien, die für das betreffende Produkt durchgeführt wurden.
Für die Klinischen Bewertung über den Literaturweg können laut MEDDEV 2.7.1 folgende Quellen herangezogen werden:
- publizierte und/oder nicht-publizierte Daten über Markterfahrungen mit dem betreffenden oder einem
nachweislich vergleichbaren Medizinprodukt
- Leitlinien der Fachgesellschaften
- Informationen von Behörden
- Klinische Daten des Herstellers, unpublizierte Daten
Bei der Klinischen Bewertung anhand der Ergebnisse aus einer klinischen Studie, müssen laut MEDDEV 2.7.1 alle relevanten Dokumente, die nach DIN EN ISO 14155 (Klinische Prüfung von Medizinprodukten an Menschen) zur Durchführung einer klinischen Studie notwendig sind, herangezogen werden. |
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